Experten-Gespräch: Es bleibt leider kompliziert

torsten

Die diesjährige Podiumsdiskussion beim SAP-Fachtag in Berlin war stark von der neuen EU-Grundverordnung zum Datenschutz und Personalsystemen geprägt. Über ein Gesetz, das aufrütteln sollte und das bislang wenigen bekannte „Recht auf Nichtentwicklung“.

Nächstes Jahr gilt in Europa eine neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtend. Gemeinsam mit einem kürzlich beschlossenen neuen Bundesdatenschutzgesetz ändert sich damit einiges – auch für den Beschäftigtendatenschutz. Frank Steinwender vom TBS-Netz formulierte auf dem Podium der SAP-Fachtagung allerdings eine scharfe Kritik: „Wir nehmen vor Ort nicht wahr, dass die EU-Grundverordnung in den Betrieben schon geregelt wird. Datenschutz wird von Arbeitgebern nicht wirklich ernstgenommen.“ Das sieht die Juristin Eva Barlage-Melber vom Arbeitgeberverband etwas anders: „Ich erlebe in den Unternehmen eine große Sensibilität. Und ich stelle fest, dass die Sensibilität beispielsweise dahin geht, Daten zurück nach Europa zurückzuholen“, sagt sie. Datenschutzexperte Peter Wedde hat ganz grundsätzliche Einwände. Bei der Grundverordnung gewinne im Zweifelsfall häufig der freie Datenverkehr gegen den Datenschutz, so der Professor.

Personalverarbeitungssysteme kontrovers

Nikolaus Krasser von der Pentos AG machte sich für Personalentwicklungs-Systeme stark: „Viele Unternehmen sind bei der Personalverwaltung noch in der Steinzeit. Das laufen häufig noch Excel-Listen“, kritisiert er. Frank Steinwender vom TBS-Netz warb hingegen auch für ein „Recht auf Nichtentwicklung“:

Wir sollten auch über das ‚Recht auf Nichtentwicklung‘ sprechen. Wenn ich zufrieden bin in meinem Job, sollte ich auch die Möglichkeit haben, mich nicht andauernd entwickeln zu müssen. Im Bereich des Fachwissens schon, aber nicht im Sinne einer permanenten Personalentwicklung.

Fehlende IT-Systeme seien jedenfalls nicht der Grund, weshalb viele Unternehmen ein Problem hätten, gute Leute zu finden, sagt Wedde. „Das liegt häufig schon eher an den schlechten Arbeitsbedingungen.“ Dennoch führe kein Weg an der neuen Technologie vorbei, bekräftigt Verdi-Vorstand Lothar Schröder: „Wir werden jetzt nicht hingehen, die Armee verschränken wie in den 80er-Jahren und sagen: Personalverarbeitungssysteme kommen und nicht in die Betriebe.“ Damit sei man nämlich schon damals nicht sonderlich erfolgreich gewesen.

Roboter haben längst ihre Käfige verlassen“

schroederZuvor skizzierte Schröder die Digitalisierung der Arbeitswelt. Küchen mit Roboterarmen, eine Kiste namens Starship fährt Pakete aus. In einer Berliner Klinik befördern mittlerweise Roboter die Wäsche. „Roboter haben längst ihre Käfige verlassen“, sagt Schröder. Davor könne man sich nicht verschließen, aber der Datenschutz müsse ernst genommen werden und dem „informationellen Exhibitionismus“ etwas entgegengesetzt. Daten seien in den Betrieben nämlich auch zu Disziplinierungsfaktoren geworden, warnte Schröder. Ähnlich dem Index „Gute Arbeit“ müsse man jetzt einen „Index Arbeitnehmerdatenschutz“ aufbauen. Schröder verwies auf die Verdi-Projekte „Prementino“, „Cloud and Crowd“ sowie DiGAP zum Thema.

Aber auch die Gewerkschaft müsse digitaler werden, forderte ein Betriebsrat. „Die Gewerkschaft muss digitaler kommunizieren. Wir brauchen Blogs und müssen in den Netzen aktiver sein.“ Da sei jetzt der DGB gefragt, so der Betriebsrat. „Leaken wir doch mal etwas mehr, was da arbeitgeberseitig abgeht.“

Datenschutz-Folgeabschätzung bleibt spannend

weddeProfessor Peter Wedde ist ein ausgewiesener Experte für Datenschutz und Arbeitsrecht, weshalb der Jurist die Grundzüge und Änderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gut überblicken kann. „Die datenschutzrechtliche Praxis in den Betrieben entspricht schon heute in vielen Fällen nicht den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben“, kritisierte Wedde. Und das werde mit der neuen Verordnung nicht unbedingt besser, zumal in vielen Bereichen immer noch eine nationale Gesetzgebung bestimmte Bereiche reguliere, anstatt eine einheitliche.

Positiv hob Wedde jedoch das Marktort-Prinzip hervor, wonach sich ein Unternehmen an die Datenschutzbestimmung des Ortes halten muss, an dem es wirtschaftet. Neu ist auch die Datenschutz-Folgeabschätzung: „Betriebsräte können in Zukunft von Arbeitgebern verlangen, die Risiken von Techniken für die Beschäftigten einzuschätzen.“ Ein Chance sieht Wedde auch in der Möglichkeit, sich von einer Institution vertreten zu lassen. „Betroffene können ihre Rechte jetzt von Einrichtungen wahrnehmen lassen“, sagt Wedde. Die Gewerkschaften seien hier gefragt. Es gelte nun einen Institution mitzugründen, die die Rechte der Beschäftigten im Datenschutzbereich wahrnimmt.